Günstiger - die 8 häufigsten Irrtümer
Autor: Detlev Schnick; HIFI-REGLER - letztes Update 16.1.2014
Quick-Links:
Günstiger-Irrtum Nr. 1
Herstellergarantie
Günstiger-Irrtum Nr. 2
Autorisierung des Händlers
Günstiger-Irrtum Nr. 3
Händlergarantie
Günstiger-Irrtum Nr. 4
Austausch
Günstiger-Irrtum Nr. 5
Kulanz
Günstiger-Irrtum Nr. 6
Gesetzliches Rücktrittsrecht
Günstiger-Irrtum Nr. 7
Wird schon nichts passieren
Günstiger-Irrtum Nr. 8
Günstigster Preis bei Preis-Portalen
Fazit
Ein wirklich günstiger Kauf
Der Begriff "guenstiger" ist in vielen Variationen einer der in Suchmaschinen am häufigsten eingegebenen Suchbegriffe. Offensichtlich wollen sehr viele Internetnutzer einfach "guenstiger" einkaufen - und meinen damit vordergründig, dass der bezahlte Preis günstiger oder am besten der günstigste überhaupt sein muss. Dabei wird aber oft übersehen, dass ein günstiger Kauf meist aus mehr besteht als dem niedrigsten Kaufpreis. Und das trifft ganz besonders auf elektronische Geräte wie HiFi- und Heimkino-Komponenten zu. Aber was ist denn nun dieses "Mehr", das aus einem scheinbar günstigen Geschäft eines macht, das wirklich das Attribut "günstiger" verdient? Viele Märchen und viel Unsinniges hört man, wenn man Händler - egal ob stationäre "Fachhändler" oder Online-Händler - darauf anspricht. Deshalb wollen wir Ihnen hier ein paar Fakten und Denkanstöße an die Hand geben, die Ihnen eine Kaufentscheidung erleichtern sollen, wenn Sie mal wieder auf ein Günstiger-Angebot stoßen, bei dem Sie ins Grübeln kommen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht. Im Folgenden weisen wir dieser Art von Kauf das Attribut "günstiger" zu und nennen ihn fortan "Günstiger-Kauf", um ihn vom "Normalkauf" zu unterscheiden. Na dann viel Spaß beim Lesen der acht häufigsten Günstiger-Irrtümer ...
Guenstiger-Irrtum Nr. 1: Hersteller-Garantie
Viele Verbraucher ahnen schon, dass bei einem Günstiger-Kauf die Garantie der eigentliche Knackpunkt ist. Sie vertrauen auf die Hersteller-Garantie einer renommierten Marke und meinen, dass es deshalb auf die Gewährleistung des Händlers gar nicht mehr ankommt. Dies kann in vielerei Hinsicht ein folgenschwerer Irrtum sein.
Zunächst ist der Hersteller nur dann verpflichtet, gegenüber dem Endverbraucher eine direkte Garantieleistung zu erbringen, wenn er eine Garantie öffentlich gegenüber Endverbrauchern bewirbt, d.h.wenn er ein Garantieversprechen rechtswirksam abgegeben hat. Dies ist aber zunehmend seltener der Fall. Wir stellen immer häufiger fest, dass den Originalverpackungen selbst bedeutender Marken nicht einmal mehr Garantie-Dokumente beiliegen. Warum? Der Endverbraucher geht heute selbstverständlich vom Vorhandensein einer Herstellergarantie aus, so dass der Hersteller mit deren aktiver Bewerbung keine Wettbewerbsvorteile mehr erzielen kann.
Heute stellt sich die Situation überwiegend so dar, dass Hersteller ihr Garantieversprechen nicht mehr dem Endverbraucher gegenüber, sondern nur ihrem direkten Vertragspartner gegenüber abgeben - und der Vertragspartner des Herstellers ist der autorisierte Fachhändler. Der Endverbraucher hat in solchen Fällen also nur über seinen Fachhändler Rückgriff auf die Herstellergarantie. Hersteller nehmen dem Endverbraucher gegenüber zunehmend eine passive Haltung ein und verweisen ihn im Falle einer Garantieanfrage mit Recht auf den Fachhändler. So erspart sich der Hersteller das aufwändige Handling der Garantieabwicklung und braucht in vielen Graumarktfällen überhaupt keine Garantie zu leisten. Bei dem Kostendruck, dem heute jeder Marktteilnehmer ausgesetzt ist, ist dies eine verständliche Strategie. Natürlich kann ein Günstiger-Käufer auch Glück haben, und der Hersteller nimmt seine Garantie-Reklamation an. Tendenziell sollten sich Kunden aber darauf einstellen, dass sie vom Hersteller konsequent an den Fachhändler verwiesen werden, bei dem sie das Produkt gekauft haben. Diese Firma - und niemand anders - ist Vertragspartner des Kunden bei allen Gewährleistungs- und Garantiefragen!
Guenstiger-Irrtum Nr. 2: Autorisierung des Händlers
Da es also bei der Garantieabwicklung maßgeblich auf den Händler ankommt, sollten Sie sich dessen Beziehung zum Hersteller genau anschauen. Bedeutende Marken - erstes Ziel jedes Günstiger-Käufers im Internet - arbeiten traditionell mit selektiven Vertriebssystemen. Was bedeutet das? Diese Hersteller verkaufen ihre Produkte nur an solche Fachhändler, die sie zuvor vertraglich zum Verkauf ihrer Produkte an Endverbraucher autorisiert haben. Die Händler dürfen sich dann "von XYZ autorisierter Fachhändler" oder "Vertragshändler" nennen. Ziel dieser Vertriebssysteme ist einerseits, das Image und Qualitätsniveau der Marke aufrecht zu erhalten, und andererseits, einen ungebremsten Preisverfall zu verhindern, denn dieser würde die Akzeptanz des Produktes im Handel herabsetzen und sich mittelfristig in sinkenden Umsätzen des Herstellers auswirken. Autorisierte Händler müssen daher auch im Internet ein hohes Maß an Service aufrecht erhalten. Sie können zwar dennoch sehr niedrige Preise kalkulieren, werden aber meist nicht der billigste Anbieter sein. Konsequente Guenstiger-Käufer, die beim billigsten Anbieter kaufen, werden also mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einem nicht autorisierten Händler, einem sogenannten Graumarkthändler landen. Kein Problem denkt unser Günstiger-Käufer: Der Händler hat mir versichert, dass er ein autorisierter Händler ist, und im Übrigen gibt's ja die Herstellergarantie. Doch Vorsicht! Händler, die nicht autorisiert sind, geben dies i.d.R. nicht zu. Und überprüfen kann es der Kunde ohnehin nicht. Zum Thema Herstellergarantie: s.o. Guenstiger-Irrtum Nr. 1. Lesen Sie im Folgenden, welche Folgen es für die Garantieabwicklung haben kann, wenn Ihr Händler nicht autorisiert ist.
Guenstiger-Irrtum Nr. 3: Händlergarantie
Graumarkt-Händler kaufen ihre Produkte oft über mehrere Umwege bei autorisierten Händlern im Inland oder im EU-Ausland, niemals jedoch direkt vom Hersteller. Die autorisierten Händler verstoßen mit der Lieferung an sogenannte Außenseiter gegen ihren Vertrag mit dem Hersteller. Um ihr Vertriebssystem "sauber" zu halten, versuchen Hersteller laufend, solche Querlieferungen zu verhindern, indem sie über Serien-Nummern-Kontrollen die Wege der Waren verfolgen und vertragsbrüchigen Händlern den Vertrag kündigen. Im Falle einer Garantie-Reklamation hat der Graumarkthändler keine andere Möglichkeit, als das Produkt über die Bezugskette zurückzuschicken, bis es letztendlich wieder bei dem autorisierten Händler landet, der es direkt beim Herstller beszogen hat. Dieser reicht es dann beim Hersteller ein - sofern er noch ungekündigter autorisierter Vertragshändler ist. Dass eine HiFi- oder Heimkino-Komponente oder gar ein Lautsprecher von den vielen Transporten nicht besser wird, liegt auf der Hand. Dass keiner der Händler in der Kette besonders motivert ist, den bestmöglichen und schnellsten Service für seinen Kunden zu bieten, ist auch klar. Händlergarantien am grauen Markt bergen also von vorneherein nicht unerhebliche Risiken.
Guenstiger-Irrtum Nr. 4: Austausch
Bei digitaler Technik sind heute Reparaturen an Komponenten kaum noch möglich und wirtschaftlich auch meist nicht mehr sinnvoll. Zwar treten Fehler grundsätzlich seltener auf als früher bei der herkömmlichen Analogtechnik, doch wenn sie auftreten, dann ist meist ein Austausch angesagt. Häufig treten die Fehler bei bestimmten Baureihen in Serie auf, so dass der Hersteller bereits ein Autauschprogramm aufgelegt hat. Und genau da beginnen die Probleme für den Graumarkthändler und damit auch für den Guenstiger-Käufer. Ein autorisierter Händler erhält einfach ein Austauschgerät vom Hersteller.
Beispiel: Nehmen wir einmal an, unser Guenstiger-Käufer hat einen hochwertigen DVD-Player im grauen Markt gekauft, und der spielt plötzlich bei Neuerscheinungen nur noch jede zweite DVD, alle anderen werden sofort wieder ausgeworfen. In einem solchen - gar nicht so seltenen - Fall wird es sehr schwierig bis unmöglich für den Graumarkthändler, über seine Beschaffungskette ein kostenloses Austauschgerät zu bekommen. Meist muss er den DVD-Player aus eigener Tasche zahlen. Tut er das nicht freiwillig, muss unser Guenstiger-Käufer auch noch einen Rechtsanwalt bemühen, und immer öfter müssen sich sogar Gerichte mit solchen Fällen befassen. Je günstiger der Preis, desto höher die verkauften Stückzahlen. Serienfehler können daher für einen Graumarkt-Händler schnell das finanzielle Aus bedeuten und direkt in die Insolvenz führen. Dann kann es leicht dazu kommen, dass die Kunden mit ihren Garantie- und Gewährleistungsansprüchen in die Röhre schauen.
Guenstiger-Irrtum Nr. 5: Kulanz
Bei autorisierten Händlern werden viele der Gewährleistungsfälle im Zusammenspiel von Händler und Hersteller im Wege der Kulanz geregelt. Kulanz bedeutet, dass kein Rechtsanspruch auf Gewährleistung besteht, dass aber dennoch mit vereinten Kräften alles getan wird, um den Kunden als Multiplikator des Marken-Images zufrieden zu stellen. Dem Autor möchte hier einen Fall anführen, in dem Denon bei einem 2000-Euro-Stereo-Verstärker mit 2-jähriger Garantie noch nach über 3 Jahren den vollen Kaufpreis zurückerstattete - das Modell war längst ausgelaufen -, obgleich der reklamierte Fehler (ein leichtes Brummen, das niemand außer dem Kunden hören konnte) innerhalb der Toleranzen des Herstellers lag. Vorausgegangen waren einige Telefonate zwischen dem Kunden und einem Denon-Techniker einerseits und zwischen dem Denon-Techniker und uns auf der anderen Seite. Diese Symbiose zwischen Hersteller, Händler und Kunden ist aber nur möglich, wenn alles den geraden Weg geht. Doch selbst der kulanzfreudigste Hersteller stellt sich stur, wenn sein Produkt über den grauen Markt bezogen wurde oder die Serien-Nummer gar einen EU-Import verrät. Hinzu kommt, dass auch der Händler über einen gewissen finanziellen Spielraum verfügen muss, um sich Kulanz leisten zu können. Beim billigsten Günstiger-Anbieter ist dies sehr unwahrscheinlich, denn seine dünnen Margen reichen ja meist nicht einmal für den nötigsten Kundendienst.
Guenstiger-Irrtum Nr. 6: Gesetzliches Rücktrittsrecht
Weitverbreitet - nicht nur bei Günstiger-Käufern - ist die Meinung, die meisten Mängel würden gleich am Angang auftreten, also innerhalb der ersten 2 Wochen, in denen das gesetzliche Rücktrittsrecht gilt. Nach der Statistik treten etwa 10 bis 20% der Garantiefälle tatsächlich unmittelbar nach dem Kauf auf. Wenn sich der Günster-Käufer im Garantiefall innerhalb der ersten 2 Wochen also nicht auf ein repariertes Gerät einlassen will, wird er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen. Dabei wird aber oft ein wichtiger Punkt übersehen: Der Händler kann die Rücknahme innerhalb der 2-Wochenfrist zwar nicht verweigern, ist ein Gerät jedoch benutzt, so ist nach dem Gesetz und unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ein Abzug vom rückzuerstattenden Kaufpreis zulässig. Einen pauschalen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ersatzlieferung oder Wandlung gibt es nach neuem Schuldrecht (ab 01.01.2002) nicht mehr. Der Kunde hat dann die Wahl, sich auf eine Nachbesserung (Reparatur) einzulassen oder einen Abzug wegen Benutzung hinnehmen zu müssen. Klar, dass damit der Ärger - und nicht selten der Weg zum Rechtsanwalt - programmiert ist. Ein autorisierter Händler hat mit einer Rücknahme kein Problem, denn nach dem neuen Schuldrecht ist der Hersteller gesetzlich verpflichtet, ihm sämtliche Gewährleistungsaufwendungen zu ersetzen, die er seinerseits gegenüber dem Endverbraucher erbringen muss - einschließlich Rücknahme.
Günstiger-Irrtum Nr. 7: Wird schon nichts passieren
Wer mit einem Günster-Kauf hereingefallen ist, fühlt sich als Opfer. Und Opfer fühlen sich hier zu Lande schuldig und schweigen beschämt. Die Folge: Man hört wenig oder nichts von solchen Problemen und zieht daraus den falschen Schluss, es gäbe sie nicht. Richtig ist: Nicht jeder Garantiefall bei einem Graumarkt-Händler wird zum Problem und ein autorisierte Händler bietet nicht automatisch auch einen tollen Kundendienst. Doch in letzter Zeit häufen sich die Probleme aus verschiedenen Gründen. Der Preisverfall führt ganz allgemein dazu, dass Händler und Hersteller immer knausriger werden. Eine weitere Folge des Preisverfalls ist, dass die Fertigungsqualität der Fabriken und die Produktqualität ganz allgemein nachlässt. Vor allem: Wenn ein Mangel auftritt, wird es fast immer teuer - bis hin zum Komplettaustausch. All das führt dazu, dass die Wahrscheinlichkeit, einen unerfreulichen Garantiemangel erleben zu müssen eher zunimmt. Wenn dazu das zweifellos höhere Risiko eines Günstiger-Kaufes kommt, dann sollten Sie sich wirklich gut überlegen, wie hoch die Differenz zwischen einem wirklich günstigen Angebot und dem günstigsten Angebot sein darf.
Günstiger-Irrtum Nr. 8: Günstigste Preise bei Preis-Portalen
Autorisierte Online-Händler versuchen, sich im Internet über ihren Service und die Qualität ihrer Website zu profilieren. Ein günstiger Preis ist für sie selbstverständlich. Diese Händler legen absolut keinen Wert darauf, in Konkurrenz zu solchen Anbietern zu treten, die in Qualität und Kundendienst kein vergleichbares Niveau aufweisen. Dem Autor sind eine ganze Reihe von Fällen berichtet worden, in denen mehrere Preise eines autorisierten und kundendienst-orientierten Händlers deutlich unter den jeweiligen sogenannten recherchierten Billigstpreisen eines sehr bekannten Preisportals lagen. Dies wurde dem Preisportal berichtet, was aber dennoch nicht dazu führte, dass das Portal den Preis nach unten korrigierte. Anscheinend ist bei der Aufnahme eines Preise in ein Preis-Portal doch nicht immer nur der günstigste Preis ausschlaggebend ...
Für einen autorisierten Händler ist es meist kein Kunstsück, selbst niedrigste Preis-Portal-Preise zu unterbieten. Zum einen verlangen einige Preisportale Provision von Händlern, und die muss ja letztendlich den Kaufpreis verteuern, zum anderen kauft ein autorisierter Händler stets günstiger beim Hersteller ein als ein Graumarkthändler, dessen Vorlieranten ja auch alle noch etwas verdienen müssen.
Ein guter Händler jedoch ist günstig, agiert aber im Verborgenen und profiliert sich nicht als "Preisverreißer" - schon gar nicht in Preis-Portalen -, sondern vielmehr als Anbieter mit einem sehr guten Preis/Leistungsverhältnis. In vielen Fällen wollen (oder müssen) in Preis-Portalen gelistete Händler schlicht ihr Lager räumern, und es geht ihnen darum, nur ein oder zwei Posten über den Preis "rauszuknallen", auch wenn sie dabei Geld zulegen müssen. Dazu ist ein Preisportal dann gerade recht. Ist der Lagerbestand dann ausgeliefert (wenn er überhaupt geliefert wird), dann warten die nächsten Günstiger-Käufer meist vergeblich auf ihre Lieferung.
Fazit
Wer jetzt entgegnet, all das klinge doch zu sehr nach Schwarzmalerei, der hat sogar recht. Ein Günstiger-Käufer kann Pech haben und sich einen Haufen Ärger einhandeln. Das muss aber nicht so sein. Selbst sehr kritische Verbraucherschützer schätzen, dass weit mehr als die Hälfte aller preisorientierten Kaufgeschäfte glatt über die Bühne gehen. Der Rest ist Dunkelziffer und liegt im Risikobereich. Zwar sind die Rechte des Verbrauchers in den letzten Jahren erheblich gestärkt worden. Doch was nützt der schönste Rechtsanspruch, wenn derjenige, gegen den sich der Anspruch richtet, pleite ist. Der Punkt ist: Oft kann man sich mit einem nur geringfügig höheren Kaufpreis weitgehend vor Risiken schützen. Noch viel öfter genügt es, selbst ein wenig intensiver im Internet zu recherchieren, und schon man stößt auf einen autorisierten Online-Händler, der kundendienstorientiert ist, mit einer beratungsintensiven Website auftritt und obendrein auch noch einen fairen und so gesehen wirklich günstigen Preis anbietet. Und wenn der Preis doch noch nicht ganz passt, dann lohnt es sich allemal, ein wenig zu verhandeln, ganz nach dem Motto: Erst den besten Händler finden und dann noch den besten Preis erzielen. So entsteht ein wirklich ünstiger Kauf.
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